28. Januar 2010

Scheidungsväter in Deutschland


Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zählt die private Krankenversicherung jedenfalls dann zum angemessenen Unterhalt, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war. Der unterhaltsverpflichtete Vater müsse in diesen Fällen die Beitragszahlungen übernehmen, so die Richter.

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